Expansion

Ihre Praxis soll wachsen, beispielsweise in Form des Zusammenschlusses mit anderen Gesundheitseinrichtungen, der Eröffnung eines weiteren Praxisstandortes oder der Anstellung von Ärztin/-innen in Ihrer Praxis. Wir beraten und begleiten Sie zu Ihren Fragen im Hinblick auf die Expansion Ihrer Tätigkeit.

Sie wollen Ihre operativen Fähigkeiten erhalten? Wir verhelfen Ihnen zu rechtssicheren Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern.

Wachstum/Expansion

Sprechen Sie uns an:

Gründung einer BAG, üBAG oder eines MVZ: Sie möchten sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammenschließen und vielleicht auch in mehreren Bundesländern tätig sein. In diesem Fall könnten die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, frühere Gemeinschaftspraxis) oder die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) die richtige Rechtsform sein. Wenn Sie fachübergreifend arbeiten und sich ganz auf die ärztliche Tätigkeit konzentrieren möchten, kann die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) für die richtige Wahl und Rechtsform darstellen. Wir helfen Ihnen bei der Konkretisierung Ihrer Ziele und sichern die gesetzeskonforme Umsetzung, angefangen bei den Gesellschaftsverträgen bis hin zu den zulassungsrechtlichen Fragen

Charlotte
Harenberg

Giannina
ANDREOLI

Anstellung von Ärzten/-innen & Weiterbildungs­assistenten

Sie wünschen sich Verstärkung in Ihrem Team und überlegen, einen Arzt oder eine Ärztin anzustellen. Neben den arbeitsrechtlichen Fragen bei den zulassungsrechtlichen Prämissen. Sofern Sie über die Weiterbildungsbefugnis verfügen, kann es sinnvoll sein, Unterstützung durch einen Weiterbildungsassistenten zu erlangen. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, zum Beispiel bei der rechtssicheren Befristung des Vertrages. Darüber hinaus sind auch hier zulassungsrechtliche Klippen zu umschiffen, die wir für Sie im Auge behalten.

Sprechen Sie mit unseren Kanzleinavigatorinnen.

Kooperationen mit Kranken­häusern

Sie haben Ihre Ausbildung im Krankenhaus abgeschlossen und Ihre eigene Praxis eröffnet. Sie möchten Ihre operativen Fähigkeiten erhalten und es Ihren Patientinnen und Patienten ermöglichen, aus einer Hand im ambulanten und im stationären Bereich behandelt zu werden? Wir beraten Sie beim Abschluss des Kooperationsvertrages für Ihre Nebentätigkeit im Krankenhaus. Wir gewährleisten, dass die Nebentätigkeit mit Ihrer Tätigkeit in der Niederlassung nicht kollidiert und dass alle berufsrechtlichen und sozialrechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Kooperation eingehalten werden.

Introtext

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Charlotte Harenberg

Giannina ANDREOLI

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