Praxis­nachfolge

Sie sind Inhaber einer Arztpraxis oder an einer solchen beteiligt und streben an Ihr Lebenswerk in Form einer Praxisnachfolge weiterzugeben. Sie suchen fachkundige Beratung bei den vielfältigen Fragen, die sich bereits zu Beginn Ihrer Suche nach einer Nachfolgegestaltungsmöglichkeit stellen.

Praxisbewertung

Sprechen Sie uns an:

Der Kaufpreis einer Arztpraxis ermittelt sich zum einen aus dem sogenannten Substanzwert, also aus dem vorhanden Vermögen, welches in der Regel in Form von medizinischer Ausstattung und Einrichtung vorhanden ist. Die Höhe des Kaufpreises bestimmt sich aber in der Regel überwiegend durch den sogenannten Goodwill. Darunter versteht man den Firmenwert, der die Ertragskraft einer Arztpraxis erfasst. Darüber hinaus kann die Frage eines gesperrten Planungsbereichs für die kassenärztlichen Zulassung wertbildend sein.

Charlotte
Harenberg

Giannina
ANDREOLI

VERTRAGSGESTALTUNG

In Betracht kommt die Übergabe an einen jungen Arzt oder Ärztin oder an einen Investor oder eine andere größere überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Für einen rechtssicheren Vertrag, der die Praxisnachfolge regelt, suchen Sie einen Spezialisten im Medizinrecht und Gesellschaftsrecht, der auch Fragen des Steuerrechts und Arbeitsrechts beantworten kann. Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.

Sprechen Sie mit unseren Kanzleinavigatorinnen.

Zulassungsrecht

Bei der Nachfolgegestaltung streben Sie zunächst nur die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit an und suchen die passende zulassungsrechtliche Lösung zB in Form der Anstellung eines Entlastung-/Sicherstellungsassistenten oder in Form eines Job-Sharing-Modells. Ihr langfristiges Ziel ist die Übertragung Ihres Kassenarztsitzes. Hierfür ist ein Nachfolgeverfahren notwendig. Diese Nachbesetzungsverfahren muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung rechtzeitig geplant und begonnen werden.

Praxisbewertung

Sie sind Inhaber einer Arztpraxis oder an einer solchen beteiligt und streben an Ihr Lebenswerk in Form einer Praxisnachfolge weiterzugeben. Sie suchen fachkundige Beratung bei den vielfältigen Fragen, die sich bereits zu Beginn Ihrer Suche nach einer Nachfolgegestaltungsmöglichkeit stellen. In Betracht kommt die Übergabe an einen jungen Arzt oder Ärztin oder an einen Investor oder eine andere größere überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Für einen rechtssicheren Vertrag, der die Praxisnachfolge regelt, suchen Sie einen Spezialisten im Medizinrecht und Gesellschaftsrecht, der auch Fragen des Steuerrechts und Arbeitsrechts beantworten kann.

Praxisverkauf

Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.

Nachfolge­gestaltung

Bei der Nachfolgegestaltung streben Sie zunächst nur die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit an und suchen die passende zulassungsrechtliche Lösung zB in Form der Anstellung eines Entlastung-/Sicherstellungsassistenten oder in Form eines Job-Sharing-Modells. Ihr langfristiges Ziel ist die Übertragung Ihres Kassenarztsitzes. Hierfür ist ein Nachfolgeverfahren notwendig. Diese Nachbesetzungsverfahren muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung rechtzeitig geplant und begonnen werden.

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Charlotte Harenberg

Giannina ANDREOLI

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