Krisen­beratung
Auch im bestehenden Praxisbetrieb kann es vorkommen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Ihre Abrechnungen prüft und bei den kleinsten Unstimmigkeiten eine Plausibilitätsprüfung einleitet. Es besteht die Gefahr, dass hieraus ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren entsteht. Wir entwickeln mit Ihnen Verteidigungsziele, haben alle Fronten im Blick und coachen Sie durch diese Situation.
Dasselbe gilt bei Behandlungsfehlervorwürfen, Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Verteidigung in einem Strafverfahren.
Strafverfahren
Wir vertreten Sie in allen Fällen des Arztstrafrechts. Dies umfasst die Verteidigung gegen den Vorwurf von Behandlungsfehlern, des Abrechnungsbetruges oder im Falle eines Korruptionsvorwurfs im Gesundheitswesen, sowie bei Arbeitsstrafrechtlichen Verfahren.
Regress
Wir beraten Sie im Falle eines Regresses der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund von Plausibilitätsprüfung oder anderen Abrechnungsprüfungen, insbesondere Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung. In Regressfällen begleiten wir Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren. Unsere Tätigkeit umfasst weiter die Beratung zur Prävention von Abrechnungsfehlern, auch bei der Nutzung einschlägiger Software.
Zulassungs- / Approbations­entzug
Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder aus sonstigen Gründen beraten und vertreten wir Sie bei einem drohenden Zulassungsentzug bis zur Anordnung des Ruhens oder dem Widerruf der Approbation.
Ihr Notfall­kontakt:
Prof. Dr. Hendrik Schneider
- Verhaftung
- Durchsuchung
- Drohender Fristablauf
Checkliste
Bitte halten Sie folgende Daten bereit
- Aktenzeichen
- Zuständige Staatsanwaltschaft
- Name der Einsatzleitung
- Durchsuchungsbeschluss
- Fristrelevante Unterlagen (behördl. Bescheide, amtl. Verfügung)