
Praxis­übernahme
Vertragsgestaltung
Sprechen Sie uns an:
Sie streben eine Selbstständigkeit alleine oder in Form der Praxisübernahme oder zunächst in Form einer Beteiligung an und verhandeln einen Praxiskaufvertrag.
Für Sie stellen sich nunmehr die Fragen der Praxiswertermittlung für den Kaufpreis und die rechtliche Gestaltung. Insbesondere die Frage der Rechtsform heute und in der Zukunft, zB. als Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft -BAG-) in Form der BGB Gesellschaft oder als Einzelpraxis ggfs in Praxisgemeinschaft sind bei Beteiligung, Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis sind zentrale Rechtsfragen die Beratungsbedarf auslösen.
Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.
Zulassungsrecht
Praxisbewertung
Praxiskauf
Ihr nächstes Lebensziel ist die Selbstständigkeit. Vor der Entscheidung von Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis in Wiesbaden sind zunächst zulassungsrechtliche Fragen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen zu klären. Sie streben eine Praxisnachfolge in Form der Übernahme oder zunächst in Form einer Beteiligung an und verhandeln einen Praxiskaufvertrag.
Für Sie stellen sich nunmehr die Fragen der Praxiswertermittlung für den Kaufpreis und die rechtliche Gestaltung. Insbesondere die Frage der Rechtsform heute und in der Zukunft, zb. als Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft -BAG-) in Form der BGB Gesellschaft oder als Einzelpraxis ggfs in Praxisgemeinschaft sind bei Beteiligung, Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis sind zentrale Rechtsfragen die Beratungsbedarf auslösen.
Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.