Praxis­übernahme

Ihr nächstes Lebensziel ist die Selbstständigkeit. Vor der Entscheidung von Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis in Wiesbaden sind zunächst zulassungsrechtliche Fragen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen zu klären. Für den Fall, dass Sie die Übernahme einer Praxis oder eine Beteiligung an einer anstreben,  verhandeln Sie einen Praxiskaufvertrag.

Vertragsgestaltung​

Sprechen Sie uns an:

Sie streben eine Selbstständigkeit alleine oder in Form der Praxisübernahme oder zunächst in Form einer Beteiligung an und verhandeln einen Praxiskaufvertrag.

Für Sie stellen sich nunmehr die Fragen der Praxiswertermittlung für den Kaufpreis und die rechtliche Gestaltung. Insbesondere die Frage der Rechtsform heute und in der Zukunft, zB. als Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft -BAG-) in Form der BGB Gesellschaft oder als Einzelpraxis ggfs in Praxisgemeinschaft sind bei Beteiligung, Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis sind zentrale Rechtsfragen die Beratungsbedarf auslösen.

Charlotte
Harenberg

Giannina
ANDREOLI

Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.

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Zulassungsrecht

Wenn Sie sich niederlassen möchten, sind auch Fragen des Zulassungsrechtes zu bedenken. Wir begleiten Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung sowie dem Zulassungsantrag gegenüber dem zuständigen Zulassungsausschuss. Zudem beraten wir Sie bei weiteren Fragen rund um das Zulassungsrecht: Wechsel und Erweiterung Ihres Fachgebietes, Nachbesetzungsverfahren, Verlegung des Praxissitzes oder die Erweiterung oder Beschränkung des Versorgungsauftrages.

Praxisbewertung

Der Kaufpreis einer Arztpraxis ermittelt sich zum einen aus dem sogenannten Substanzwert, also aus dem vorhanden Vermögen, welches in der Regel in Form von medizinischer Ausstattung und Einrichtung vorhanden ist. Die Höhe des Kaufpreises bestimmt sich aber in der Regel überwiegend durch den sogenannten Goodwill. Darunter versteht man den Firmenwert, der die Ertragskraft einer Arztpraxis erfasst. Darüber hinaus kann die Frage eines gesperrten Planungsbereichs für die kassenärztlichen Zulassung wertbildend sein.

Praxiskauf

Ihr nächstes Lebensziel ist die Selbstständigkeit. Vor der Entscheidung von Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis in Wiesbaden sind zunächst zulassungsrechtliche Fragen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen zu klären. Sie streben eine Praxisnachfolge in Form der Übernahme oder zunächst in Form einer Beteiligung an und verhandeln einen Praxiskaufvertrag.

Für Sie stellen sich nunmehr die Fragen der Praxiswertermittlung für den Kaufpreis und die rechtliche Gestaltung. Insbesondere die Frage der Rechtsform heute und in der Zukunft, zb. als Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft -BAG-) in Form der BGB Gesellschaft oder als Einzelpraxis ggfs in Praxisgemeinschaft sind bei Beteiligung, Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis sind zentrale Rechtsfragen die Beratungsbedarf auslösen.

Der Praxiskaufvertrag oder der Eintritt in eine BGB-Gesellschaft regelt sämtliche Fragen im Hinblick auf Kaufpreis, Anteilsübernahme, Zulassungsfragen, Nachbesetzungsklauseln, Übernahme von Inventar- und Einrichtungsgegenständen, Haftungsregelungen, Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Steuerrisiken, Konkurrenzschutz, Vertragsübernahme in Form von Miet- und Arbeitsverträgen, sowie den notwendigen Datenschutz im Hinblick auf Patientendaten. Hier sind übergreifende Rechtsfragen aus den Bereichen Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zu beantworten.

Charlotte Harenberg

Giannina ANDREOLI

Sprechen Sie mit unseren Kanzleinavigatorinnen.